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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

 

 

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Mutlu Clean (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Leistungsumfang & Fachabgrenzung

  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

  • Hausmeisterservice: Die Leistungen umfassen ausschließlich einfache Instandsetzungen, Wartungsarbeiten, Pflegearbeiten sowie Gartenarbeiten, die nicht der handwerksrechtlichen Meisterpflicht unterliegen (keine Elektro- oder komplexen Gas-Wasser-Installationen).

  • Meldepflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erkannte Gefahren im Objekt (z. B. defekte Beleuchtung, lose Geländer, morsche Bäume) dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.

 

§ 3 Abnahme & Gewährleistung

  • Werkleistungen gelten mit Unterzeichnung des Arbeitsscheins vor Ort als abgenommen.

  • Bei Verbrauchern (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Rügefristen. Dennoch wird gebeten, offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung schriftlich zu melden.

  • Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenlose Nachbesserung.

 

§ 4 Besonderheiten bei Glas- und Außenreinigung

  • Haftungsausschluss Kratzer: Für Kratzer oder Schäden an Glasscheiben wird keine Haftung übernommen, wenn diese bereits vorhanden waren oder durch hartnäckige Verkrustungen (z. B. Zementschleier, Klebereste) verdeckt waren.

  • Witterung: Bei gefährlichen Witterungsverhältnissen (Sturm, Frost, Starkregen), die die Arbeitssicherheit gefährden, behält sich der Auftragnehmer eine kurzfristige Terminverschiebung vor.

  • Erreichbarkeit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu reinigende Flächen frei zugänglich sind (Möbel, Dekoration und Blumen sind vorab zu entfernen).

 

§ 5 Winterdienst & Haftungsausschluss

  • Der Auftragnehmer führt Winterdienstleistungen lediglich als Erfüllungsgehilfe aus.

  • Keine Haftungsübernahme: Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht verbleibt vollumfänglich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch Glätte oder Schneefall.

 

§ 6 Stornierung & kurzfristige Absagen

Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagen, werden folgende Entschädigungen fällig:

  • Absage < 48 Stunden: 50 % der vereinbarten Vergütung.

  • Absage < 24 Stunden oder vor Ort: 100 % der Vergütung zzgl. Anfahrtspauschale. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 7 Preisanpassung & Zahlung

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise bei Erhöhung von Tariflöhnen oder des gesetzlichen Mindestlohns entsprechend anzupassen.

  • Das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Fahrtkosten werden pauschal abgerechnet.

 

§ 8 Haftung & Versicherung

  • Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  • Die Haftung bei Verlust von überlassenen Schlüsseln ist auf 2.000,00 € begrenzt.

 

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom und einen verschließbaren Raum für Reinigungsmittel kostenlos zur Verfügung und gewährt dem Personal freien Zugang zum Objekt.

 

§ 10 Laufzeit & Abwerbeverbot

  • Laufzeitverträge haben eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis zu 6 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern des Mitarbeiters fällig.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die restlichen Punkte bestehen.

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