Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Mutlu Clean (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang & Fachabgrenzung
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
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Hausmeisterservice: Die Leistungen umfassen ausschließlich einfache Instandsetzungen, Wartungsarbeiten, Pflegearbeiten sowie Gartenarbeiten, die nicht der handwerksrechtlichen Meisterpflicht unterliegen (keine Elektro- oder komplexen Gas-Wasser-Installationen).
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Meldepflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erkannte Gefahren im Objekt (z. B. defekte Beleuchtung, lose Geländer, morsche Bäume) dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
§ 3 Abnahme & Gewährleistung
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Werkleistungen gelten mit Unterzeichnung des Arbeitsscheins vor Ort als abgenommen.
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Bei Verbrauchern (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Rügefristen. Dennoch wird gebeten, offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung schriftlich zu melden.
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Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenlose Nachbesserung.
§ 4 Besonderheiten bei Glas- und Außenreinigung
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Haftungsausschluss Kratzer: Für Kratzer oder Schäden an Glasscheiben wird keine Haftung übernommen, wenn diese bereits vorhanden waren oder durch hartnäckige Verkrustungen (z. B. Zementschleier, Klebereste) verdeckt waren.
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Witterung: Bei gefährlichen Witterungsverhältnissen (Sturm, Frost, Starkregen), die die Arbeitssicherheit gefährden, behält sich der Auftragnehmer eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
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Erreichbarkeit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu reinigende Flächen frei zugänglich sind (Möbel, Dekoration und Blumen sind vorab zu entfernen).
§ 5 Winterdienst & Haftungsausschluss
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Der Auftragnehmer führt Winterdienstleistungen lediglich als Erfüllungsgehilfe aus.
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Keine Haftungsübernahme: Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht verbleibt vollumfänglich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch Glätte oder Schneefall.
§ 6 Stornierung & kurzfristige Absagen
Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagen, werden folgende Entschädigungen fällig:
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Absage < 48 Stunden: 50 % der vereinbarten Vergütung.
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Absage < 24 Stunden oder vor Ort: 100 % der Vergütung zzgl. Anfahrtspauschale. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Preisanpassung & Zahlung
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise bei Erhöhung von Tariflöhnen oder des gesetzlichen Mindestlohns entsprechend anzupassen.
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Das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Fahrtkosten werden pauschal abgerechnet.
§ 8 Haftung & Versicherung
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Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Die Haftung bei Verlust von überlassenen Schlüsseln ist auf 2.000,00 € begrenzt.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom und einen verschließbaren Raum für Reinigungsmittel kostenlos zur Verfügung und gewährt dem Personal freien Zugang zum Objekt.
§ 10 Laufzeit & Abwerbeverbot
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Laufzeitverträge haben eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis zu 6 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern des Mitarbeiters fällig.
§ 11 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die restlichen Punkte bestehen.
